AGB

Allgemeine Geschäfts­bedingungen

1. Leistungsgegenstand

1.1 Christian Pfrengle verpflichtet sich, den Klienten im Rahmen der vereinbarten Trainings- und Gesundheitsbetreuung individuell zu beraten und zu betreuen.

1.2 Ist keine andere Vereinbarung getroffen kann die Trainings- und Gesundheitsbetreuung nur durch den Klienten persönlich in Anspruch genommen werden.

1.3 Die vereinbarte Trainings- und Betreuungsleistung versteht sich als zeitbestimmte, dienstvertragliche Verpflichtung entsprechend § 611 BGB.

2. Training

2.1 Die Dauer einer Trainingseinheit beträgt 60 Minuten oder länger. Kürzere Trainingseinheiten müssen ausdrücklich vereinbart werden.

2.2 Art, Umfang und Ort jeder Trainingseinheit werden mit dem Klienten abgesprochen. Mögliche Trainingsinhalte und -ziele werden vorab in einem Beratungsgespräch mit dem Klienten abgestimmt.

2.3 Der Beginn des Trainings ist nur nach einem obligatorischen Gesundheits-Check-Up durch Christian Pfrengle möglich.

3. Haftung

3.1 Christian Pfrengle schließt gegenüber dem Klienten jegliche Haftung für einen Schaden aus, der nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung auch etwaiger Erfüllungsgehilfen beruht.

3.2 Eine Haftungsausschlusserklärung ist vom Klienten zusätzlich zu unterschreiben und gilt als Gegenstand der vertraglichen Vereinbarungen.

3.3 Christian Pfrengle haftet nicht über die Erbringung seiner geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung des vom Klienten mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks.

3.4 Es besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung von Christian Pfrengle, um etwaigen gesetzlichen Haftungsansprüchen des Klienten zu genügen.

3.5 Der Klient hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen des Personal Trainings auftreten können, zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg von und zum Trainingsort.

4. Zahlungsbedingungen

4.1 Die Abrechnung der ersten Trainingseinheit erfolgt im Voraus. Alle weiteren Trainingseinheiten werden jeweils am Monatsende abgerechnet.

4.2 Der Klient erhält von Christian Pfrengle eine schriftliche Rechnung, die ohne Abzüge innerhalb von 14 Tagen zu zahlen ist. Die Rechnung enthält eine detaillierte Aufstellung der durchgeführten Maßnahmen und Leistungen.

4.3 Christian Pfrengle vereinbart Preise individuell abhängig von den gewünschten Trainingszielen und -Inhalten des Klienten und dem daraus entstehenden Arbeitsaufwand für Christian Pfrengle. Christian Pfrengle behält sich eine Änderung der Preisgestaltung vor und verpflichtet sich etwaige Änderungen dem Klienten umgehend, mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten, schriftlich mitzuteilen.

5. Sonstige Kosten

5.1 Kauft Christian Pfrengle im Auftrag des Klienten Produkte (Sportartikel etc.) ein, so bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber, Eigentum von Christian Pfrengle.

6. Verhinderung und Ausfall

6.1 Bei Verhinderung hat der Klient schnellstmöglich, spätestens aber 24 Stunden vor Trainingsbeginn abzusagen. Andernfalls hält sich Christian Pfrengle das Recht vor, das vereinbarte Honorar für die gebuchte Trainingseinheit in voller Höhe zu berechnen.

6.2 Sollte die Durchführung einer Trainingseinheit aufgrund unvorhersehbarer Umstände (Wetterverhältnisse etc.) zu gefährlich bzw. unmöglich sein, findet die Trainingseinheit gegebenenfalls Indoor statt oder wird nach Absprache verschoben. Die Entscheidung über die Durchführung wird grundsätzlich einvernehmlich mit dem Klienten getroffen.

7. Ersatzansprüche

7.1 Bei einer kurzfristigen Trainingsabsage durch Christian Pfrengle können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Bereits gezahlte Trainingseinheiten werden gutgeschrieben oder auf Wunsch erstattet.

8. Datenschutz

8.1 Die personenbezogenen Daten des Klienten werden von Christian Pfrengle gespeichert und ausschließlich zur Erfüllung des vorgenannten Leistungsgegenstandes verwendet.

8.2 Die gespeicherten Daten werden auf Wunsch, spätestens aber 24 Monate nach der letzten gebuchten Trainingseinheit gelöscht. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes.

9. Geheimhaltung

9.1 Der Klient verpflichtet sich, über etwaige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von Christian Pfrengle Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.

9.2 Christian Pfrengle hat über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Trainings- und Betreuungsmaßnahmen bekannt gewordenen Informationen des Klienten Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.

10. Sonstige Vereinbarungen

10.1 Beide Parteien erkennen Absprachen und Vereinbarungen zur Buchung von Trainingseinheiten als verbindlich an, sofern diese beiderseitig bestätigt wurden. Dies gilt für alle verwendeten Kommunikationsmittel, wie Telefon, Fax oder E-Mail.

11. Schlussbestimmungen

11.1 Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.

11.2 Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahe kommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.

11.3 Als Gerichtsstand wird das Amtsgericht Bingen am Rhein vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.